Das telefonische Erstgespräch: Hier erfrage ich kurz worum es geht und beantworte Ihre Fragen. Das telefonische Erstgespräch ist kostenlos.
Der dann vereinbarte Termin ist kostenpflichtig.
Eine Abrechnung über die gesetzliche Krankenkasse ist derzeit für Heilpraktiker nicht möglich.
Bei privaten und Zusatzversicherungen ist eine Abrechnung möglich, wenn Heilpraktikerleistungen im Vertrag eingeschlossen sind. Hierauf muß man bei Vertragsabschluß sorgfältig achten. Oft werden Naturheilkundliche Verfahren als Versicherungsleistung aufgeführt - allerdings nur bei Behandlung durch einen kassenzugelassenen Arzt bezahlt.
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