Als Homöopathin behandle ich nicht Ihre Krankheiten sondern Ihre Konstitution, Ihre Regulationsfähigkeit, die durch eine homöopathische Kur gestärkt und stabilisiert wird.
Als Heilpraktikerin empfehle ich auch andere naturheilkundliche und therapeutische Behandlungen, wenn es meiner Erfahrung und Kenntnis gemäß richtig oder ratsam scheint, unabhängig davon, ob ich sie selbst ausführen kann oder nicht.
Ich sage Ihnen von mir aus, ob ich eine homöopathische Behandlung für Sie für die bestmögliche, eine mögliche oder wenig geeignete Behandlung halte.
Nach dem Heilpraktikergesetz gibt es Krankheiten, für die ein Behandlungsverbot für HeilpraktikerInnen besteht.
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